Als Ihr Makler kontaktieren wir Ihr Versicherungsunternehmen, passen gemeinsam mit diesem Ihren Vertrag an und unterstützen Sie bei der Schadensmeldung. Damit wir für Sie tätig sein dürfen, benötigen wir Ihr Einverständnis in Form der Maklervollmacht. Sie fragen sich, was eine Maklervollmacht konkret bedeutet?
Hier erläutern wir Ihnen, was ein Maklerauftrag und eine Maklervollmacht beinhalten und welche Service-Vorteile für Sie daraus entstehen.
Was ist eine Vollmacht?
Eine Vollmacht ist laut § 164 ff. BGB eine „durch ein Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht“. Mit der Übergabe einer Vollmacht an eine andere Person wird dieser Person das Vertrauen ausgesprochen. D.h. diese Person (Vollmachtnehmer) darf in Ihren Namen (Vollmachtgeber) handeln und Sie vertreten. Sie kennen das sicherlich aus Ihrem Alltag z. B. vom Paketabholen: Wenn Sie eine Bestellung aufgegeben haben und der Postbote trifft Sie nicht zu Hause an, dann erhalten Sie meist eine Benachrichtigung, dass Sie Ihr Paket auf einer bestimmten Poststelle abholen können. Wenn Sie selbst keine Zeit haben, Ihr Paket persönlich abzuholen, dann können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen. Nötig ist dafür die Unterschrift des Vollmachtgebers und die Anschrift Ihres Vertreters auf der Rückseite des Abholscheins. Ähnlich wie hier wird auch ein Makler Ihr Vertreter und kommuniziert in Ihrem Namen mit dem Versicherungsunternehmen.
Maklerauftrag und Maklervollmacht
Damit ein Makler für Sie tätig werden und Sie beraten kann, erteilen Sie ihm einen sogenannten Maklerauftrag und unterzeichnen eine Maklervollmacht. Der Maklerauftrag legt die Rechte und Pflichten sowie die konkreten Aufgaben des Maklers (Vertragsbetreuung, Beratung und Vermittlung des passenden Versicherungsschutzes) fest. Das ist das sogenannte Innenverhältnis. Demgegenüber regelt die Maklervollmacht das sogenannte Außenverhältnis. Sie legt also fest, welche Erklärungen der Makler gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem Versicherungsunternehmen, als Vertreter seines Kunden wirksam abgeben kann.
Vorteile eines Maklers für den Versicherungsnehmer:
Alles-in-einem: Sie haben nur einen Ansprechpartner für alle Versicherungsverträge
Erleichterte Kommunikation und Vertragsverwaltung durch Rundum-Service: Sie müssen nicht selbst die Kommunikation mit den unterschiedlichen Versicherungsunternehmern und zahlreichen Ansprechpartnern aufnehmen. Der Makler übernimmt diesen Service für Sie, übermittelt auch alle für das Versicherungsverhältnis relevanten Daten oder weitere Kundenwünsche an das Versicherungsunternehmen, ohne das Sie selbst tätig werden müssen. So sparen Sie wertvolle Zeit und müssen sich um nichts kümmern!
Unabhängige Beratung: Der Makler kann alle nach deutschem Recht zugelassenen Versicherungsgesellschaften anbieten. Damit müssen Sie nicht alle Verträge bei einem Anbieter abschließen, sondern können jederzeit den für Sie passenden Tarif wählen, ohne den Makler zu wechseln.
Der persönlicher Bedarfscheck: Der ehrliche Makler ist verpflichtet, bei Sachversicherungen (z. B. Hausrat- und Haftpflichtversicherungen) die für Ihr individuelles Risiko passende Versicherungslösung zu finden. Sie werden regelmäßig kontaktiert und erhalten auf Wunsch Beratungsleistungen zu den für Sie passenden Absicherungsangeboten.
Was darf ein Makler
Wenn Sie dem Makler eine Vollmacht erteilen, heißt das nicht, dass er ohne Absprache mit Ihnen Veränderungen an Ihren Versicherungsverträgen vornehmen darf. Der Maklerauftrag, der die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und ihrem Makler im sogenannten Innenverhältnis festschreibt, weist dem Makler eindeutig beschriebene Aufgaben und Befugnisse zu. Überschreitet der Makler seine Aufgaben in der Kommunikation mit den Versicherungsunternehmen, hätte dies Konsequenzen, und zwar in Form möglicher Schadensersatzansprüche, die Ihnen als Kunde gegenüber dem Makler im Falle eines Schadens zustehen würden.
Was darf ein Makler nicht
z. B. Rechtsberatung durchführen, die über das Maklermandat hinausgehen. Auch darf er ohne Ihre Einwilligung keine Verträge abschließen, ändern oder kündigen.